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Nach den Urteilen des EuGH und des BGH 2015/16 (Hewlett Packard/Reprobel, Vogel) fehlt es aus Sicht mancher Verleger an einer ausreichenden Absicherung ihrer finanziellen Teilhabe an gesetzlichen und vertraglichen Vergütungsansprüchen. Auch in der folgenden Urheberrechtsreform (UrhWissG) und der Umsetzung der DSM-Richtline in nationales Recht wurde kein eigenes Leistungsschutzrecht für alle Verlage geschaffen. Verlegerische Leistungen von Bildungs- oder Buchverlagen finden damit, anders als die Leistungen von Presseverlagen, Tonträgerherstellern oder Filmproduzenten, im Urheberrechtsgesetz keine generelle Anerkennung in Form eines Leistungsschutzrechts. War das ein Fehler und erfordern nicht zuletzt die rasanten Entwicklungen rund um KI doch auch ein allgemeines Verlegerrecht? Oder bietet das Urheberrecht nach wie vor eine stabile und zeitgemäße Basis? Was steht für die Verlage jetzt auf dem Spiel?
- Dr. Kerstin Bäcker, Lausen Rechtsanwälte
- Dr. Wolf von Bernuth, Mäger von Bernuth Rechtsanwälte
- Dr. Robert Staats, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort und Vorsitzender des Fachausschusses Urheberrecht des Deutschen Kulturrates
Moderation: Reinhilde Rösch, Rechtsabteilung Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.

